Die Marktgemeinde

Hartlkirchen ist 1235, also vor 773 Jahren, das erste Mal als Markt erwähnt.
Es ist nicht anzunehmen, daß Marktgründungen ohne Anschluß an etwas Vorhandenes erfolgt sind. Die Lage Hartkirchens ließ zwar nicht auf Groß- und Durchgangshandel schliessen, doch war es als Urpfarrei ein Sammelort der ausgedehnten Pfarreien zwischen Inn und Rott. Diese Umstände waren wichtig genug, Hartkirchen zum Markt zu erheben. Kaufleute, Handwerker, Gewerbetreibende wurden zur Besiedlung eingeladen bzw. zugelassen, auch besonderer Rechte und Freiheiten waren für die Marktbürger vorgesehen. Die Rechte und Freiheiten wurden in den folgenden Jahrhunderten von den Herzögen wiederholt erneuert.

Das Pflegegericht Julbach hatte in Hartkirchen 41 Anwesen und in der Umgebung noch weitere 21, die zusammen die Vogtei Hartkirchen bildeten. Als örtliche Amtsverweser waren meist die Bierbrauer oder angesehene Bürger aufgestellt. Hartkirchen war nicht bloß eine Vogtei des Gerichts Julbach, sondern auch eines von den fünf Ämtern des Landgerichts Griesbach. Dem Amt Hartkirchen waren die Obmannschaften Pumstetten, Eholfing, Mittich, Oberindling, Öd und Würding zugeteilt.

In Hartkirchen blühten Handel und Gewerbe und als gegen Ende des Mittelalters um 1480 die neue Pfarrkirche erbaut wurde, schien der Markt einer hoffnungsvollen Zukunft entgegen zu gehen.